Akupunktur bei uns nicht mehr als Kassenleistung

Seit 01.01.2007 ist Akupunktur eine Kassenleistung - allerdings mit erheblichen Einschränkungen. So ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen auf zwei Krankheiten begrenzt:
-  chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
-  chronische Schmerzen im Knie durch Gonarthrose

Die Akupunktur ist als Kassenleistung an strenge Auflagen gebunden. So muss die Diagnose muss gesichert sein und vor Beginn der Akupunktur muss  ein mindestens sechsmonatiges Schmerzintervall ärztlich dokumentiert sein.

Normalerweise können bis zu 10 Akupunktur-behandlungen durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Anzahl auf 15 Akupunktur-behandlungen erhöht werden. Unabhängig vom Erfolg kann eine erneute Akupunkturbehandlung bei gleichem Krankheitsbild frühestens nach einem Jahr auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Die kassenärztliche Abrechnungsgenehmigung für die Akupunktur ist an regelmäßge Fortbildungen in Qualitätszirkeln gebunden, ansonsten wird die Abrechnungsgenehmigung widerrufen. In unserer Praxis werden seit fast 40 Jahren regelmäßig Behandlungen mit Akupunktur durchgeführt und über fast 20 Jahre hat hier ein Qualitätszirkel bis Anfang 2023 stattgefunden. Nun ist unsere Abrechnungs-genehmigung  wegen fehlender weiterer Fortbildung erloschen.

Private Akupunkturbehandlungen sind jederzeit ohne Einschränkungen möglich.                           

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